Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen:

Geltungsbereich

Der Vertrag wird von der Firma Müllner Motorsport GmbH (Verkäufer) unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jedes Vertrages sind. Anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen bzw. diese werden ausgeschlossen. Der Geltungsbereich richtet sich im Übrigen nach Richtlinie der Europäischen Union. Diese Regelung gilt für Firmen lt. HGB und für Konsumenten, nachstehend “Käufer” genannt.

Versand/Verkauf

Der Käufer ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert.

Lieferumfang

Der Softwarehersteller Müllner Motorsport GmbH liefert einen programmierten Tuning-Chip bzw. eine Software oder andere computergesteuerte Bauteile. Alle Angaben über Leistung und Drehmoment sind ca. Angaben von Testfahrzeugen wofür wir keine Haftung übernehmen. Der Auftrag gilt durch die Übernahme des Fahrzeuges vom Käufer als angenommen und akzeptiert.

Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers bei Barzahlung. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware oder Programmierung beim Verkäufer. Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber – und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Leitzinssatz zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.

Liefertermin

Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 2 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet, dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zu geben. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschäden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.

Gefahrenübergang

Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Käufer die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Käufer zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.

Nutzungsbefugnis, Urheberrechte

Die Tuningsoftware ist unser geistiges Eigentum und unterliegt in vollem Umfang dem Urheberrechtsschutz.

Die Tuningsoftware darf nur für das Fahrzeug genutzt werden, für das diese entwickelt wurde. Sie darf nicht kopiert, geändert oder vervielfältigt werden.

Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Software werden nicht eingeräumt.

Verkauft der Auftraggeber die Software bzw. das Fahrzeug, in das die Software installiert wurde, weiter, so gelten die hier genannten Bedingungen uneingeschränkt auch für den neuen Eigentümer. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit den Käufer dahingehend aufzuklären.

Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, uns jede Weitergabe der Software unverzüglich schriftlich unter Angabe der Adresse des neuen Eigentümers anzuzeigen.

Eine Verletzung wird mit einer Konventionalstrafe von € 10.000,- (in worten “zehntausend”) bestraft.

Haftung

Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport – und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei einer Installation entstehen, die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurde. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der/die Tuning- Chip/Tuningsoftware, das Programm oder andere elektronischen Bauteile bei der Absendung bzw. Einspielung funktionstüchtig sind. Dem Besteller sind alle rechtlichen Maßnahmen bekannt, die zu einer Leistungsoptimierung gehören. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip bzw. eine optimierte Software in dem Fahrzeug verbaut bzw. eingespielt wurden.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Einbau von Tuningprodukten bzw. alle Arten von Umbauten ohne Eintragung zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers oder Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug, sofern kein TÜV-Gutachten vorhanden ist, zur Abnahme beim TÜV vorzuführen. Der Käufer ist sich im Klaren, dass bei der TÜV-Abnahme Kosten entstehen, für die er selbst aufkommen muss. Der Verkäufer geht davon aus, dass der Käufer vor dem Kauf von den rechtlichen Vorgaben im jeweiligen Bestimmungsland (ob diverse Umbauten am Fahrzeug genehmigt werden können, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen) sich Kenntnis verschaffen hat und für jede Änderung am Fahrzeug haftet. Dies gehört nicht zum Lieferumfang des Verkäufers. Der Verkäufer übernimmt auch keinerlei Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis bei der Vorführung beim TÜV oder gleichgestellten Ziviltechnikern. Irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Gemäß § 33 Abs. 6 KFG sind Änderungen an Teilen und Ausrüstungsgegenständen von genehmigten Fahrzeugen, durch die deren Eigenschaften oder deren Wirkung im Sinne der Verkehrs oder Betriebssicherheit herabgesetzt werden können, unzulässig.

Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor, Getriebe, Turbolader, bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des/der Tuning-Chips/Tuningsoftware oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Für diesen Fall kann eine externe gesonderte Garantie- Versicherung abgeschlossen werden.

Nachträgliche Reklamationen werden ausgeschlossen.

Etwaige Ansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.

Beim OBD Tuning kann in sehr seltenen Fällen ein Abbruch der Programmierung auftreten. In diesen Fall muss das Steuergerät neu regeneriert werden. Der Käufer ist nicht berechtigt deshalb einen Schadensersatzanspruch jeglicher Art geltend zu machen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass das Steuergerät nicht durch die Programmierung defekt wurde, kommt der Käufer für die Kosten auf.

Der Verkäufer haftet maximal für Schäden, die die Höhe des Kaufpreises des/der Tuning-Chip/Tuningsoftware nicht überschreiten.

Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt nach Richtlinie der Europäischen Union 2 Jahre. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf unsere Tätigkeit, auf die Software.

Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation der Software bzw. einer Software die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht .

Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Käufer setzt voraus, dass der Käufer den/die Tuning-Chip/Tuningsoftware fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt oder installiert. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der/die Tuning-Chip/Tuningsoftware darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.

Die Software darf nicht kopiert oder sonstwie vervielfältigt werden und bleibt Eigentum des Verkäufers, es werden nur die Nutzungsrechte vergeben, für den Zeitraum in dem der Käufer Besitzer des dafür bestimmten Fahrzeugs ist. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

Haftung für Folgeschäden

Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Verwendung des Tuningchips/der Tuningsoftware zu einer Änderung der Leistungsentfaltung des Fahrzeuges führt. Der Käufer nimmt weiters zur Kenntnis bzw. wurde darauf ausdrücklich hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch und thermisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Fahrzeug frühen kann.

Insbesondere können sich das permanente Abrufen der Mehrleistung negativ auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Der Verkäufer übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningchips bzw. einer Tuningsoftware zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Käufer ist selbst verantwortlich bzw. verpflichtet, das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegen, zur Abnahme beim TÜV bzw. der Landesregierung vorzuführen. Hierfür ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

Der Verkäufer übernimmt auch keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Ansprüche jeglicher Art gegen den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der Haftpflicht – sowie Kaskoversicherung bewirken. Der Käufer verpflichtet sich, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen.

Kundenflasher

Hier gelten die selben Bestimmungen wie oben erwähnt. Des Weiteren gibt es keine Rücknahme von bereits verwendeten Kundenflashern. Geöffnet, jedoch nicht verwendet, nehmen wir innerhalb der 14 tägigen gesetzlichen Frist retour. In besonderen Fällen kann der Verkäufer im eigenen Interesse den Kundenflasher zurückkaufen, jedoch maximiert, abzüglich der dadurch entstandenen Kosten, mit einem Betrag von 150€. Bitte setzen Sie vor jedem Verkauf oder Werkstattbesuch den Wagen wieder auf Original. Erst dann können Sie den Flasher selbst zurücksetzen für ein neues Fahrzeug. Tun Sie dies nicht und die Werkstatt spielt Ihnen ein Update über unsere Software, dann müssen wir den Flasher komplett resetten, kostet 150€. Selbiges auch bei Fahrzeugwechsel.

Ist der Käufer mit der gelieferten Software nicht zufrieden, hat der Verkäufer die Software nachzubessern.

Tuningtools & andere Tuninghardware

Beim Kauf aller Tuningtools erhalten Sie automatisch 24 Monate Herstellergarantie. Eine Rücknahme ist selbstverständlich innerhalb 14 Tagen möglich, jedoch AUSSCHLIESSLICH nur dann, wenn der Artikel NICHT VERWENDET wurde. Mit der Verwendung des Tools, erlisch automatisch Ihr Rückgaberecht. Bei Slavetools kann in Ausnahmefällen auf Gutwillen des Verkäufers auch nach der 14 Tagefrist eine Rücknahme erfolgen. Hier ist die Basis der Nettolistenpreis, wovon jedes gemachte Tuningfile (90€ netto pro File – nur im Falle wenn Gratisfiles im Preis inkludiert waren) inkl. pauschal 5 Stunden (450€ a´90€) für Einschulung, abgezogen werden. Dies ist gesondert mit dem Verkäufer zu besprechen.

Freigabe von Slavetools

Müllner Motorsport GmbH ist nicht verpflichtet, Slavetools freizugeben. Erfolgt diese Freigabe doch, kann es zu einer Nachzahlung kommen, da Müllner Motorsport GmbH Geld in Einschulung und sonstige Leistungen investiert. Der Betrag wird individuell gestaltet, nach Dauer und Umfang.

Updates & Rückrüstungen

Im Falle eines Software-Updates der Motorsteuerung durch eine Vertragswerkstätte oder anderen Dritten, wird unsere Software gelöscht bzw. überspielt. In diesem Fall ist es bei nahezu allen Fahrzeugen wahrscheinlich, dass man das ursprüngliche Tuning nicht wieder einspielen kann.

Für eine erneute Programmierung fallen Kosten in Höhe von 50% des ursprünglichen Tunings an. Sollten durch Änderungen in der Update-Software des Herstellers, die Möglichkeiten zu einem erneuten Tuning verhindert werden, so übernehmen wir hierfür keine Haftung oder Gewährleistung.

Muss ein Steuergerät zwecks neuem Tuning ausgebaut werden, berechnen wir hier 50€ Extrakosten.

Die Rückrüstung der Originalsoftware für Kunden der Firma Müllner Motorsport GmbH ist bei Programmierung über die OBD-Schnittstelle im Kaufpreis inkludiert. Muss ein Steuergerät dafür ausgebaut werden, stellen wir Ihnen für den Mehraufwand 80€ in Rechnung.

Gerichtsstand

Wien, Handelsgericht

Streitbeteiligung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und §36 VSBG

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichten wir uns nicht und sind auch dafür nicht bereit.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Terms of Service Tuningfiles
1. The company Müllner Motosport GmbH, hereinafter referred to as “MM” is registered in the commercial register in Austria.
2. After placing the order, MM sells and delivers optimized automotive software for engine management systems, tuning hardware and tuning software.
3. Unless otherwise agreed in writing, the following terms and conditions apply to all services on this website.
4. MM only accepts your own terms and conditions, not the ones of the buyer.
5. MM reserves the right to change the terms and conditions at any time. The current terms and conditions can always be found on the website of MM.
6. MM will not inform your buyers whenever they change the terms and conditions, as they are always kept up to date on the MM website.

Offers and contracts
1. All MM offers are non-binding and are valid for a period of 14 days unless otherwise agreed in writing.
2. A contract is always concluded when both parties sign this, or when an order in the online shop is sent by the buyer, this is considered accepted by MM.
3. All prices and information on the website of MM have been created with great care. However, if errors have crept in by mistake, then MM has the right to correct them without liability for the damage.
4. MM is not obligated to accept all orders and can not be obligated to compensation or damages.
5. MM requires the correctness of the information given by the buyer when transmitting the software data. Sämlichte defects on the vehicle MUST inform the buyer when submitting the order. MM is not liable for damage to the vehicle.
6. All information, files and delivered software products are the intellectual property of MM

Operation in the delivery of automotive software
1. MM only processes unencrypted files from master devices and their own slave structure. The buyer orders the software through MM’s webshop and pays in advance with previously purchased credits. MM then creates with great care the ordered software for the buyer and uploads them in the user panel, so that the buyer can download them afterwards. The processing time ranges from one hour to one working day.
2. All delivery instructions from MM are non-binding. The mere non-compliance with the delivery time does not constitute a non-performance of the contract. If the delivery time can not be met, MM will inform the buyer immediately.
3. The buyer submits all necessary data to MM.

Working process for the delivery of tuning hardware or software
1. If the product is handed over to the shipping company, it is considered delivered.
2. MM organizes the transport at the risk and expense of the seller. Payment is made here by Paypal or bank transfer.
3. The products are all delivered by mail to the buyer’s address. If it is a software, such as. WinOLS then the dispatch takes place by email.
4. The specified delivery time is usually adhered to, but is not binding.
5. After receipt of the goods, the buyer must check these immediately and complain about defects.

Payment system and payment
1. Payment for the vehicle software (tuning file) is made exclusively via credits. These must be purchased by the buyer before ordering the vehicle software and are not transferable.
2. Prices are always in Euro and include VAT.
3. MM is entitled to adjust prices once a year according to the consumer price index.
4. Price increases are not specified separately, but are directly visible in the shop.

Intellectual property
1. Sämltiche supplied tuning files, vehicle software, as well as other products that are manufactured directly by MM, are the intellectual property of MM and are to be understood as a license to use. Sale, display, transfer or duplication of these products is simply prohibited!
2. A violation of MM’s intellectual property entitles MM to claim damages.
3. In each case, the buyer is obliged to pay a contractual penalty of € 3,000.-. Furthermore, MM reserves the right to assert the resulting total damage.

Complaints
1. Complaints must be made in writing for delivered files within 24 hours, for all other products within 5 days. These must be as detailed as possible. For tuning files, an error memory expression must always be appended with the appropriate error codes.
2. Complaints relating to performance data and achievement of the tuning values specified by MM will not be accepted, unless the result has a deviation of more than 20% of the stated values. MM will immediately try to deliver a modified software.
3. The submission of complaints does not exempt the buyer from his payment obligations. The buyer does not have the right to postpone or refuse payment.
4. If the claim of the buyer is justified, he has the right to a new delivery of the tuning file.
5. The buyer is not entitled to a refund. See also “No refund policy”.

Warranty
1. MM assumes no liability for the proper functioning of the files, but confirms that should a file not work, they should be revised free of charge and promptly.
2. The installation of the tuning files is carried out by the buyer, for which we assume no liability.

Winol’s Reseller Database
1. MM provides automated projects for sale through a reseller feature of EVC / WinOLS.
2. Payment is in credits.
3. These must be previously purchased by the buyer.
4. The download is fully automatic
5. MM requires certain knowledge from the buyer for the final inspection of the tuning projects, or at least for checking for serious errors in the software.
6. MM presupposes that the buyer can at least serve WinOLS and recognize the differences.
7. If the buyer is missing a bug in the project software, this MM must be reported immediately.
8. MM will correct this error immediately and provide the buyer with the new file.
9. MM is in no way liable for errors in the software.

Liability of the buyer
1. The buyer is aware that any changes to the vehicle of his customers, in particular a change in software, lead to the revocation of the operating license for the customer, should he not register the changes in the vehicle documents.
2. The buyer is informed that he uses all files at his own risk and informs his customers if he considers this necessary.
3. MM assumes no liability here and the buyer further declares that he will indemnify and hold MM harmless in all respects.
4. MM therefore recommends that all files that are not permitted under the Highway Code should only be tested on private facilities or on the racetrack.
5. The buyer is aware that vehicles with more power over the software are exposed to heavier loads and are aware of the consequences.
6. MM is not liable for defects resulting from inadequate fulfillment of the contractual obligations or for defects in the delivered software.
7. MM shall under no circumstances be liable for any damages, including consequential damages, replacement vehicle procurement, fines or voiding the manufacturer’s warranty.
8. MM is not liable for damages caused by failure to comply with the information and examination obligations of the buyer. MM can not be held liable for incorrect or incomplete information provided by the buyer to its customers.
9. Claims for damages by third parties against MM are excluded.
10. MM excludes all liability towards third parties and the buyer on hardware, body and life in all cases.
11. If a liability occurs, which does not provide liability, then MM is liable with the sum of the purchase price, or the paid credits, but with a maximum of 500 €.

Retention of title
1. The goods remain the property of MM until full payment.

Indemnification
1. The Buyer undertakes to indemnify and hold MM harmless in all claims for damages of third parties, even if it can cause damage.

Severability clause
Should individual provisions of this contract be ineffective or unenforceable or become ineffective or unenforceable after the conclusion of the contract, this shall not affect the validity of the remaining provisions of the contract. The ineffective or unenforceable provision shall be replaced by an effective and enforceable provision, the effects of which come as close as possible to the economic objective pursued by the contracting parties with the invalid or unenforceable provision. The above provisions shall apply mutatis mutandis in the event that the contract proves to be incomplete.

Jurisdiction
All points are subject to austrian law and are to be paid to the austrian Commercial Court.